Wenn Ihr Auto in die Jahre gekommen ist, einen Unfall hatte oder nicht mehr über den TÜV kommt stellt sich die Frage, wie Sie Ihr Auto am besten entsorgen. Jedes Jahr stehen viele Autobesitzer vor dieser Frage. Wir stellen Ihnen einige Möglichkeiten vor.
Auto verschenken
Eine Idee, die aufkommt ist, das Auto zu verschenken. Doch hierbei ist Vorsicht geboten. Wird das Auto zum Ausschlachten von Ersatzteilen verschenkt, kann dies als unsachgemäße Entsorgung gewertet werden. Das ist eine Ordnungswidrigkeit als Verstoß gegen das Abfallgesetz. Gelangen Flüssigkeiten wie Kühl- und Kältemittel für Klimaanlagen, Motoröl oder Brems- und Batterieflüssigkeiten des Fahrzeugs in den Boden, kann daraus sogar eine Straftat werden.
Denn nach der Altfahrzeugverordnung darf man sein Fahrzeug nur bei zugelassenen Annahmestellen entsorgen.
Führt die Schenkung dazu, dass der Beschenkte nach dem Ausschlachten das Fahrzeug irgendwo abstellt, kann auch der vorherige Halter noch haftbar gemacht werden.
Ein Urteil des
OLG Celles
bestätigt die Haftung des vorherigen Halters, obwohl er sogar einen Vertrag geschlossen hatte.
Wichtig ist daher beim Vertragsschluss die Identität zu prüfen und auch einen Halterwechsel zu bewirken. Der Wechsel des Halters erfolgt über die Zulassungsstelle. Hierfür wiederum werden folgende Angaben benötigt:
* Kennzeichen
* Name und Anschrift des Beschenkten
* Bestätigung, dass die Zulassungsbescheinigungen eins und zwei übergeben
wurden.
Kommt es zu Fehlern beim Verschenken, haftet der letzte Halter. Der scheinbar leichte Weg, sein altes oder defektes Fahrzeug zu entsorgen, ist im Detail doch nicht so leicht.
Auto verschrotten lassen
Ein anderer Weg ist die professionelle Autoverschrottung. Hierbei werden dem Auto zunächst verwertbare Teile entnommen. Diese stehen dann wieder als Ersatzteile zur Verfügung. Der Rest wird zum Weitertransport gepresst, um dann im Recycling-Verfahren Rohstoffe wieder zu gewinnen. Die Karosserie besteht aus Metall, das sehr gut wiederaufbereitet werden kann. Die Autoverschrottung findet beim Autoverwerter statt.
Wenn Ihr Auto nicht mehr fahrbereit ist, lohnt es sich einen
Anbieter für Autoverschrottung
anzurufen. Diese kommen zu Ihnen, verladen das Fahrzeug und leiten eine ordentliche Entsorgung über einen Autoverwerter in die Wege.
Auf diese Weise entstehen Ihnen keine Kosten, kein Aufwand und die ordentliche Entsorgung ist sichergestellt. Sie gehen kein Risiko ein, wie beim Verschenken eines Fahrzeugs und erhalten bei Bedarf einen Verwertungsnachweis, der die sachgerechte Entsorgung bescheinigt.
Auto an den Hersteller zurückgeben
Eine dritte unkomplizierte Möglichkeit bietet die Rückgabe an den Hersteller. Seit 2007 sind Autohersteller verpflichtet, Fahrzeuge - egal welchen Alters - zur Entsorgung zurück zu nehmen. Praktisch kann man sich für die Altfahrzeugrücknahme an Vertragshändler oder Vertragswerkstätten des jeweiligen Herstellers wenden. Diese Möglichkeit können Sie gut nutzen, wenn Ihr Fahrzeug noch zugelassen und fahrbereit ist. Denn falls das Auto bei Ihnen abgeholt
werden muss, tragen Sie als Halter die Kosten. Finden Sie Annahmestellen vor Ort heraus und fragen Sie vorher an, wie die Rückgabe ablaufen kann. Einige Autohersteller bieten Hotlines an,
die Ihnen bei der Suche nach einer Annahmestelle behilflich sind.
Auto verkaufen
Je nach Zustand des Autos können Sie natürlich auch versuchen, Ihr Auto privat zu verkaufen. Möglicherweise findet sich ein Käufer, der die Reparatur tragen oder durchführen möchte. Beim privaten Autokauf gelten ähnliche Vorsichtsmaßnahmen wie beim Verschenken:
Schließen Sie einen Vertrag, prüfen Sie die Identität des Käufers und stellen Sie sicher, dass eine ordentliche Ummeldung erfolgt, damit Sie nicht als Halter in der Haftung bleiben.
Besondere Vorsicht ist beim Verkauf nach einem Unfall geboten. Hier sind Sie als Verkäufer verpflichtet, Auskunft über die Unfallschäden zu geben – am besten mit Unterlagen eines Gutachters oder einer Werkstatt.
Sollte das Auto für den deutschen Markt nicht mehr attraktiv sein, gibt es Autohändler, die auf den Export spezialisiert sind. So geben Sie Ihrem Auto noch eine Chance, weiter zu fahren. Hier muss der Händler entscheiden, ob Ihr Fahrzeug noch als Gebrauchtwagen klassifiziert werden kann.
Denn der Export von Altfahrzeugen, die nur noch für die Verschrottung geeignet sind, ist nicht gestattet.
Die verschiedenen Möglichkeiten, Ihr Fahrzeug zu entsorgen haben Vor- und Nachteile. Die Entscheidung wird vor allem dadurch bestimmt, ob Ihr Fahrzeug noch fahrbereit ist und wie viel Zeit Sie investieren möchten.