Gutachter ist Gutachter. Oder etwa doch nicht?
Versicherungen betonen häufig, dass die Sachverständigen der Versicherung ebenso unabhängig agieren. Häufig werden bei der Gutachtenüberprüfung sogar neutrale Prüforganisationen beauftragt. Diese arbeiten zum Teil sogar mit den selben Kalkulationsprogrammen. Leider zeigt die Praxis, dass es dennoch sehr häufig zur Übervorteilung des Geschädigten bei der Regulierung kommt.
Aber wie kann das sein, wenn doch sogar die gleichen Kalkulationsprogramme genutzt werden?
Verändern der Kalkulationsgrundlage
Als Grundlage jedes Gutachtens werden folgende Kosten hinterlegt:
Stundenverrechnungssatz
Zuschlag für Lackmaterial
Ersatzteilaufschlag
Kleinersatzteilaufschlag
Verbringskosten
Jede Werkstatt hat unterschiedlich hohe Kosten die bei einer Reparatur anfallen würden. Meist sind freie Fachwerkstätten deutlich günstiger als markengebundene Werkstätten. Daher muss bei jedem Gutachten geprüft werden, welche Stundenverrechnungssätze herangezogen werden müssen. Nur dies garantiert eine ordentliche Regulierung.
Leider sieht man in Nachprüfungen zum Gutachten häufiger und meist völlig unbegründet, dass abweichend und niedrigere Kosten zu Grunde gelegt wurden. Dies führt dazu, dass die Schadenshöhe geringer ausfällt und der Geschädigte bei der fiktiven Abrechung weniger Geld ausbezahlt bekommen würde. Bei einer tatsächlichen Reparatur in der angegebenen Werkstatt führt es sogar zu erheblichen Abweichungen/Mehrkosten.
Das Abziehen von Kosten
In einem Gutachten werden vom System viele Reparaturzeiten vorgegeben. Diese beziehen sich auf die Herstellerangaben. Jedoch muss der Gutachter bei Prüf- und Instandsetzungsarbeiten eigene Zeitangaben machen. Zudem muss jedes einzelne beschädigte Teil in dem Gutachten ausgewählt werden. Bei einem Unfall muss immer von einer 40 prozentigen Rückverformung ausgegangen werden. Das heißt, dass zum Zeitpunkt des Aufpralls viel mehr beschädigt wurde als ersichtlich ist. Auch diese beschädigten Bereiche müssen beachtet werden.
Viele Gutachter, Versicherungen und Prüforganisationen beachten dieses häufig nicht. In Prüfberichten werden dadurch tatsächlich beschädigte Teile abgezogen, Arbeitswerte gekürzt und sogar in seltenen Fällen Herstellerangaben unbegründet reduziert.
Daher sollte jeder Prüfbericht vom Sachverständigen / Gutachter ausführlich überprüft werden!
Der Wiederbeschaffungswert
Es gibt viele Unfälle bei denen die Schäden so hoch sind, dass sich eine Reparatur wirtschaftlich nicht mehr lohnt. Nehmen wir als Beispiel ein 20 jahre altes Unfallfahrzeug mit einem Schaden in Höhe von 5000 €. Der Gutachter muss dann ein vergleichbares Fahrzeug finden und somit den Wert des Fahrzeugs (vor dem Unfall) bestimmen. Natürlich ist ein Fahrzeug in einem guten Zustand und mit TÜV mehr wert als ein sehr abgenutzes Fahrzeug. Daher muss das Vergleichsfahrzeug sehr genau inspiziert werden.
Leider werden Gutachtern, Versicherungen und Prüforganisationen häufig Fahrzeuge herangezogen, die überhaupt nicht mit dem begutachteten Fahrzeug vergleichbar sind. Zum Teil werden hier sogar Fahrzeuge angenommen, die noch nicht einmal mehr fahrbereit sind und/oder kein TÜV mehr haben.
Lassen Sie dies immer überprüfen! Hier sparen die Versicherungen täglich Geld. Viele Geschädigte können sich daher kein qualitativ vergleichbares Fahrzeug kaufen.