Unfall... Und jetzt?

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Kein Stress. Wir helfen Ihnen!

Als Geschädigter haben Sie viele Rechte

Die gernerische Versicherung wird Ihnen anbieten, dass ein Sachverständiger der Versicherung bei Ihnen vorbei kommt. Lehnen Sie dieses Angebot ab. 

Denn: Die Gutachter der Versicherungen handeln häufig nicht objektiv.


Liegt voraussichtlich ein Schaden über 750 € netto vor, so muss die Versicherung die Kosten für einen unabhängigen Gutachter bezahlen.*


  • Freie Wahl eines Kfz-Gutachters
  • Freie Wahl einer Werkstatt
  • Freie Wahl eines Rechtsanwalts
  • Reparaturkosten
  • Wertverlust
  • Ersatzwagen
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Fiktive Abrechnung

*Meistens ist der Unfallschaden viel höher als man denkt. Sie haben die Befürchtung, dass Ihr Schaden kleiner als 750 € netto (Bagatellschaden) ist? Kein Problem. Wir helfen Ihnen mit einer kostenlosen Ersteinschätzung.

Sprechen Sie mit Ihrer Versicherung

Als Unfallverursacher sind Ihre Ersatzleistungen leider sehr eingeschränkt. Genaueres finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen. 


Den verursachten Schaden hingegen übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung (max. bis zur Deckungssumme).


Bitte teilen Sie der Versicherung unverzüglich den Unfall mit und gleichen Ihre aktuelle Adresse mit der Versicherung ab. Bei einer etwaigen Kaskoversicherung wird Ihre Versicherung auch die Möglichkeiten zur Regulierung Ihres Eigenschadens besprechen.


Als Unfallverursacher haben Sie meistens keinen Anspruch auf:


  • Kostenübername für die Leistungen eines Rechtsanwaltes
  • Einen unabhängigen Gutachter
  • Eine Wertminderung
  • Kostenübernahme eines Mietwagens & Nutzungsausfall

Bitte sprechen Sie alle Einzelheiten mit Ihrer Versicherung ab. Sie können natürlich auch anfragen, ob die Versicherung dennoch mit der Beauftragung eines unabhängigen Gutachters einverstanden ist.

Als Geschädigter haben Sie viele Rechte

Die gernerische Versicherung wird Ihnen anbieten, dass ein Sachverständiger der Versicherung bei Ihnen vorbei kommt. Lehnen Sie dieses Angebot ab. 

Denn: Die Gutachter der Versicherungen handeln häufig nicht objektiv.


Liegt voraussichtlich ein Schaden über 750 € netto vor, so muss die Versicherung die Kosten für einen unabhängigen Gutachter bezahlen.*


  • Freie Wahl eines Kfz-Gutachters (für Sie vollkommen kostenfrei)
  • Freie Wahl einer Werkstatt
  • Freie Wahl eines Rechtsanwalts
  • Reparaturkosten
  • Wertverlust
  • Ersatzwagen
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Fiktive Abrechnung

*Meistens ist der Unfallschaden viel höher als man denkt. Sie haben die Befürchtung, dass Ihr Schaden kleiner als 750 € netto (Bagatellschaden) ist? Kein Problem. Wir helfen Ihnen mit einer kostenlosen Ersteinschätzung.

Sprechen Sie mit Ihrer Versicherung

Als Unfallverursacher sind Ihre Ersatzleistungen leider sehr eingeschränkt. Genaueres finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen. 


Den verursachten Schaden hingegen übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung (max. bis zur Deckungssumme).


Bitte teilen Sie der Versicherung unverzüglich den Unfall mit und gleichen Ihre aktuelle Adresse mit der Versicherung ab. Bei einer etwaigen Kaskoversicherung wird Ihre Versicherung auch die Möglichkeiten zur Regulierung Ihres Eigenschadens besprechen.


Als Unfallverursacher haben Sie meistens keinen Anspruch auf:


  • Kostenübername für die Leistungen eines Rechtsanwaltes
  • Einen unabhängigen Gutachter
  • Eine Wertminderung
  • Kostenübernahme eines Mietwagens & Nutzungsausfall

Bitte sprechen Sie alle Einzelheiten mit Ihrer Versicherung ab. Sie können natürlich auch anfragen, ob die Versicherung dennoch mit der Beauftragung eines unabhängigen Gutachters einverstanden ist.

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